Mit Beschluss des Gemeinderates vom 09.06.2026 wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf mehreren Gemeindestraßen festgelegt.
Diese Maßnahme ist bereits in Kraft und soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zum Rückgang des Unfallgeschehens und zur Steigerung der Lebensqualität in den betroffenen Gebieten beitragen.
Die Verordnung tritt in Kraft, um insbesondere Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern mehr Sicherheit, sowie eine Reduzierung des Lärmpegels zu bieten.
Die Entscheidung wurde nach einer gründlichen Analyse der Verkehrssituation und der Sicherheitsbedürfnisse in der Gemeinde getroffen. Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer führt die Maßnahme zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität und Gefährdungen können in diesen Bereichen deutlich reduziert werden.
Näheres entnehmen Sie der entsprechenden Verordnung - (Link zur Verordnung)