Freizeitwohnsitz und Leerstand

Seit 1. Jänner 2020 ist in der Gemeinde Oberndorf in Tirol eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe) bzw. unterliegen Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand) seit 1. Jänner 2023 einer Leerstandsabgabe

Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem unten anhängendem Formular.


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Zuständig

Formulare

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