Hundehaltung

Jeder Hund, der älter als drei Monate ist und dessen Halter in der Gemeinde ansässig ist, ist der Gemeinde unaufgefordert zu melden. 

Die Anmeldung kann mittels untenstehendem Formular online vorgenommen werden. Gerne können Sie aber auch persönlich im Amt vorbeikommen. Halten Sie dann bitte folgende Daten des Hundes bereit:

- Name 

- Rasse

- Chipnummer

- Impfpass

- Versicherungsnachweis

- Sachkundenachweis


Bitte beachten Sie nachstehende Verordnungen und Texte:

Verordnung über die Pflichten der Hundehalter (0,78 MB)


Verordnung über die Erhebung einer Hundesteuer (0,29 MB)


Landes-Polizeigesetz § 6a - Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden


Broschüre des Landes Tirol als Wegweiser zum richtigen Umgang mit Hunden



Zuständig

Formulare

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