Gemeindeeinsatzleitung


Geschäftsordnung

Gemäß § 4 Abs. 10 und § 5 des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes, LGBl. Nr. 33/2006, erlässt der Bürgermeister Hans Schweigkofler  nachstehende Verordnung für die Gemeinde-Einsatzleitung der Gemeinde Oberndorf in Tirol:

Geschaeftsordnung.pdf herunterladen (0.15 MB)

Kundmachung_Geschaeftsordnung.pdf herunterladen (0.38 MB)

Mitglieder

Der Bürgermeister bestellt gemäß § 4 Abs. 3 und Abs. 6 Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz, LGBl. Nr. 33/2006 i.d.g.F., mit Wirksamkeit vom 08.06.2022 (GR-Beschluss vom 07.06.2022) auf die Funktionsdauer des Gemeinderates nachstehende Personen zu Mitgliedern der Gemeindeeinsatzleitung:

Mitglieder_Gemeindeeinsatzleitung.pdf herunterladen (0.4 MB)

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