Oberndorf
in Tirol
   
 

Information für Hundehalter

Die Novelle zum Landespolizeigesetz tritt mit Ende Jänner 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt. 

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalterlnnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Außerhalb des bebauten Gebietes kann die Gemeinde per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht verordnen. Die Strafgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen kommen der Gemeinde zu.

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten Hundetrainerlnnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab Anfang Februar am WIFI angeboten. Die Termine der ersten Kurse finden sich in der Anlage. Ich darf Sie ersuchen, dieses Schreiben und die Termine in der Gemeinde zu kommunizieren.

Das Ziel ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen wie auch dem Tierschutz gerecht zu werden.

 
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