Tiroler Kindergeld plus
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen. Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderwerber/in ist die erziehungsberechtigte Person, die die Familienbeihilfe bezieht und bei der das zu fördernde Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Förderanträge sind im Förderzeitraum (01.07. bis 30.06. des Folgejahres) mittels Online-Formular einzubringen. Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Alle Informationen finden Sie unter
www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/kindergeld-plus/
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